Darüber freuen wir uns:
Nach intensiven Bemühungen ist es dem Hause Underberg gelungen, die geographische Herkunftsbezeichnung "Rheinberger Kräuter" aufgrund der Unvergleichbarkeit von Underberg offiziell zu erwirken.
Damit genießt Underberg den gesetzlichen EU-Herkunftsschutz.
Definiert und bestätigt durch die Brüsseler Gesetzgebung im September 2008.